AGB

Die AGB's gelten für alle Kurse/Clubs/Events die direkt über HobbyDance statt finden, als auch für die Kurse/Clubs/Events bei denen HobbyDance gebucht wird.

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AGBs für Kurse

Beiträge für Kurse

  • Kurse, die nur über 5-10 Stunden laufen, sind in einem Betrag, spätestens am ersten Kurstag, zu begleichen.

Unterrichtsfreie Zeit

  • An gesetzlichen Feiertagen sowie während der hessischen Schulferien entfällt der Unterricht.

Sonstiges

  • Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens in den von HobbyDance angemieteten Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden ist jede Haftung ausgeschlossen. HobbyDance behält sich vor Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  • Termine, die seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden, können nicht zurückerstattet werden.
    Der Teilnehmer hat kein Recht auf einen Ausgleich, dies geschieht wenn auf Kulanz von HobbyDance.

Fotos auf www.hobbydance.de

  • Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
    Es dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen.

AGBs für Clubs

Beiträge für Clubs

  • Jeder Teilnehmer erklärt sich bereit mindestens ¼ Jahr am HobbyDance Club teilzunehmen.
  • Jeder Beitrag für den HobbyDance Club ist monatlich zu entrichten, auch während den Ferien. Die Zahlung erfolgt immer zum 1. jeden Monats.
  • Bei Dauerauftrag wird monatlich im voraus vom Teilnehmer aus überwiesen.

Kündigung der Hobby Clubs

  • Die Kündigung ist HobbyDance schriftlich (Silke Winzer, Oberdorf 22, 35112 Fronhausen) mitzuteilen und mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende wirksam.

Unterrichtsfreie Zeit

  • An gesetzlichen Feiertagen sowie während der hessischen Schulferien entfällt der Unterricht.

Sonstiges

  • Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens in den von HobbyDance angemieteten Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden ist jede Haftung ausgeschlossen. HobbyDance behält sich vor Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  • Termine, die seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden, können nicht zurückerstattet werden.
    Der Teilnehmer hat kein Recht auf einen Ausgleich, dies geschieht wenn auf Kulanz von HobbyDance.

Fotos auf www.hobbydance.de

  • Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
    Es dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen.

Allgemeine Geschäftsbedingung für Events

Beiträge für Kurse

  • Kurse, die nur über 1-10 Stunden laufen, sind in einem Betrag, am ersten Kurstag, zu begleichen.

bei Absagen des Events

  • Das Event kann bis 3 Tage vor Beginn, mangels Teilnehmer oder sonstiger schwerwiegender Gründe, abgesagt werden. Hierbei sind die Kosten der Kurse erlassen, jegliche anderweitig anfallende Kosten (z.B. Hotel) sind selbst zu tragen.

Sonstiges

  • Änderungen der Angebote und Termine bleiben vorbehalten. Die Ausübung des Tanzens in den von HobbyDance angemieteten Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden ist jede Haftung ausgeschlossen. HobbyDance behält sich vor Kurse zu verlegen oder abzubrechen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
  • Termine, die seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden, können nicht zurückerstattet werden.
    Der Teilnehmer hat kein Recht auf einen Ausgleich, dies geschieht wenn auf Kulanz von HobbyDance.

Fotos auf www.hobbydance.de

  • Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
    Es dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen.